Statuten der Interessengemeinschaft (IG) "Unterstützung des Klageverfahrens Rolf-Dieter Lenkewitz gegen das System der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur"
§ 1 Name und Sitz, Mitglieder 1. Die Interessensgemeinschaft ist eine Innengesellschaft in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie führt den Namen Interessensgemeinschaft „
Unterstützung des Klageverfahrens Rolf-Dieter Lenkewitz gegen das System der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur“. Sie hat ihren Sitz in 88131, Lindau (B). 2. Mitglieder der
Interessengemeinschaft können alle natürlichen oder juristischen Personen werden, die sich für die Verwirklichung der Ziele der Interessengemeinschaft interessieren und die die Aufgaben und die Ziele der
Interessengemeinschaft finanziell unterstützen. Über die Aufnahme entscheidet die Verwaltung. § 2 Aufgaben und Ziele der Interessensgemeinschaft Zweck der Interessengemeinschaft ist die
finanzielle Unterstützung des Rolf-Dieter Lenkewitz bei dessen Klageverfahren gegen das System der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur, welches das Ziel verfolgt, Datenschutz, Selbstbestimmung
und Schweigepflicht im Zusammenhang mit der Arbeit von Ärzten und Psychotherapeuten und für die Versicherten zu sichern, nachdem diese durch die Zwangsvernetzung mit der Telematikinfrastruktur in Gefahr geraten ist. Das
Vertrauen der Patienten in die Arzt-/ Psychotherapeutenbeziehung ist für deren Arbeit unverzichtbar. Ein weiteres Ziel der Interessengemeinschaft ist das Sammeln von Wissen und die Aufklärung über die Systeme und
Arbeitsweisen der Telematikinfrastuktur des neuen deutschen Gesundheitssystems. § 3 Klageverfahren 1. Rolf-Dieter Lenkewitz hat gegen das System der elektronischen
Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur den Sozialgerichtsweg gegen die DAK-Gesundheit, Hamburg, beschritten. Er beabsichtigt über die Sozialgerichte bis zum Bundesverfassungsgericht und sofern möglich zum EuGH
zu gehen. Das Klageverfahren wird mithilfe der Gelder der Interessengemeinschaft finanziert. Des Weiteren werden die Kosten finanziert, die für die steuerliche und rechtliche Betreuung der Interessensgemeinschaft
anfallen, und die erforderlichen Jahressteuererklärungen von Rolf-Dieter Lenkewitz, die wg. der Finanzierung der Klageverfahren umfangreicher ausfallen. 2. Die Interessengemeinschaft veranschlagt die Gesamtkosten des
Verfahrens 30.000.- EUR. Sie setzen sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten und sonstigen Kosten. § 4 Verwaltung, Vertretung, 1. Die Führung der Geschäfte und die Vertretung der
Interessengemeinschaft erfolgt durch ein Mitglied der Interessengemeinschaft (Verwaltung). Hierzu hat sich bereit erklärt: Dr. med. Dipl. Psych. Harald Tegtmeyer-Metzdorf. Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Neuropädiatrie, Lindau, und 2. Die von den Mitgliedern an die Interessensgemeinschaft zur Verfügung gestellten Mittel dienen ausschließlich zur Begleichung der gemäß § 3 anfallenden Kosten. Herr Lenkewitz wird durch
das Bereitstellen finanzieller Mittel nicht bereichert. 3. Die Interessengemeinschaft verwaltet alle eingehenden Gelder über ein Treuhandkonto bei der Sparkasse Lindau. Sie organisiert die Begleichung der anfallenden
Rechnungen über das Treuhandkonto. 4. Die Führung des Kontos der Interessengemeinschaft und die Bezahlung der Rechnungen erfolgt durch Steuerberater Peter Altenried, Inselgraben 6, 88131 Lindau als Treuhänder und
Verwalter. Der unterstützte Kläger Rolf-Dieter Lenkewitz erhält keinen Zugriff auf das Treuhandkonto. Über die Verwendung der Gelder ist laufend Buch zu führen. 5. Die Mitglieder der Interessensgemeinschaft können
die einbezahlten Gelder nicht zurückzufordern. Ein nach dem Ende und erfolgter Abrechnung der Interessengemeinschaft sich ergebender Überschuss ist an die Mitglieder der Interessengemeinschaft nach dem Verhältnis der
Höhe der jeweils einbezahlten Gelder zueinander zurückzubezahlen. 6. Mit der Einrichtung der Interessengemeinschaft soll auch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der monetären Unterstützung der Klage
ermöglicht werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: - Unterzeichnung der Beitrittserklärung - Einzahlung einer Unterstützungszahlung
Die Interessensgemeinschaft stellt den Mitgliedern eine Bescheinigung über die Unterstützungshöhe je nach Jahr und Quote des Einzahlenden aus. § 5 Haftung Rolf-Dieter Lenkewitz wird das
Klageverfahren nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Ziele der Interessengemeinschaft führen. In der Prozessführung ist er frei und unterliegt keinen Vorgaben oder Weisungen. Eine Haftung Gewährleistung oder
Garantie des Rolf-Dieter Lenkewitz, der Verwalter und Vertreter, der Mitglieder der Interessengemeinschaft im Verhältnis zueinander ist, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Die tätigen Rechtsanwälte und
Steuerberater sind ausschließlich durch Herrn Rolf Dieter-Lenkewitz beauftragt und nur in dessen Interesse tätig. Es besteht kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
§ 6 Beginn und Dauer der Interessensgemeinschaft 1. Die Interessengemeinschaft hat im September 2021 begonnen. Sie ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Mitgliedschaft bei der
Interessengemeinschaft kann jederzeit durch schriftliche Erklärung und ohne Begründung beendet werden. Eine Rückzahlung der bereits erfolgten Zahlungen erfolgt nicht. 2. Die Interessensgemeinschaft endet, wenn
- der Klage rechtskräftig stattgegeben wird, - die Klage rechtskräftig abgewiesen wird, - das Klageverfahren vorzeitig eingestellt wird,
- das Klageverfahren wegen Geldmangels nicht mehr weiter betrieben werden kann.
3. Bei Auflösung der Interessensgemeinschaft werden die noch nicht verbrauchten Gelder per Quotenberechnung anteilig an die Mitglieder zurückgezahlt. § 7 Inkrafttreten der Statuten Diese
Statuten sind durch die Mitglieder der Interessengemeinschaft beschlossen und für alle Mitglieder rechtsverbindlich. Änderungen und Ergänzungen der Statuten bedürfen der Bestätigung durch die Mitglieder. Alle Mitglieder
der Interessengemeinschaft erhalten ein Exemplar der Statuten. Für alle Mitglieder gilt die Pflicht, sich ihrerseits zu informieren und ein Exemplar der Statuten bei der Verwaltung anzufordern.
Lindau, den ____________ Rolf-Dieter Lenkewitz Dr. med. Harald Tegtmeyer-Metzdorf StB. Peter Altenried |
Interessengemeinschaft (IG) “Unterstützung der Klage Rolf-Dieter Lenkewitz gegen das System der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur"
Stand: 7.10.2021